AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Percy Görgens Akademie für Brandschutz und Sicherheitstechnik, Inhaber Percy Görgens

Allen Leistungen der Fa. Percy Görgens Akademie für Brandschutz und Sicherheitstechnik, Inhaber Percy Görgens – nachfolgend „Auftragnehmer“ – liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde:

  1. Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Zurückbehaltungsrecht

Im Falle des Vorhandenseins von Leistungsmängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Leistung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistung steht.

  1. Abtretungsverbot

Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abtreten.

  1. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Auftragnehmer oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  1. Besondere Bedingungen für Seminare und Tagungen

(1) Lehrgangs- und Tagungsteilnehmer erhalten zu der jeweiligen Veranstaltung begleitende Lehrgangsunterlagen. Für einzelne Themenbereiche werden Podcasts zur Verfügung gestellt. Alle diesbezüglichen Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Unterlagen und Podcasts dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers vervielfältig werden.

(2) Die Änderung einzelner Inhalte der Lehrgänge und Seminare, sowie der Veranstaltungstermine und -orte sind auch nach verbindlicher Anmeldung durch den Kunden möglich. Daraus kann der Kunde keine Rechte ableiten.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor die Veranstaltung bei Nichterreichen der jeweils angegebenen Mindestteilnehmerzahl oder sonst aus organisatorischen Gründen auf einen anderen Termin zu verschieben oder die Veranstaltung ersatzlos zu streichen. Im letzteren Fall werden die gezahlten Teilnahmegebühren unverzüglich an den Kunden erstattet.

(4) Schriftliche Abmeldungen durch den Kunden sind bis 6 Wochen kostenfrei möglich. Danach werden 50 % der Lehrgangs- oder Seminargebühr erhoben. Bei Absagen ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Gebühr fällig. Bei Verhinderung eines Teilnehmers kann für diesen eine Ersatzperson teilnehmen.

(5) Teilnahmegebühren werden jeweils im Voraus erhoben und sind spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Voraus fällig.

(6) Der Auftragnehmer ist bemüht seine Informationen auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten. Die jeweiligen Referenten geben bei den Veranstaltungen ihr fachliches Wissen und eigene Meinungen wieder. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

  1. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.

  1. Schlussbestimmungen

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil ist durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ehesten entspricht.

Stand: August 2013